Auftraggeber:

Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee / Abteilung Abgaben und Gebührenrecht

Bearbeitungszeit:

11 Monate

Projektstatus:

abgeschlossen

Jedes Fahrzeug gehört zu einem beliebigen Zeitpunkt entweder zum fließenden oder zum ruhenden Verkehr. Geht man bei einem Pkw von einer mittleren Fahrleistung von rund 15.000 km pro Jahr und einer Durchschnittsgeschwindigkeit von rund 35 km/h im städtischen Verkehr aus, dann „fließt“ dieser Pkw im Jahr rund 430 Stunden (oder rund 70 min pro Tag), während er rund 8.330 Stunden (rund 95 % der Zeit) im Jahr „ruht“ und somit nahezu ständig einen Stellplatz benötigt.

Zentrale Herausforderung ist dabei der Flächenbedarf des ruhenden Verkehrs. Dies spiegelt sich vor allem in der Innenstadt von Klagenfurt wieder, in welcher sich die wichtigsten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Funktionen der Stadt konzentrieren. Städtebaulich sind der freien Benutzbarkeit des eigenen Pkw für Fahrten in die Innenstadt aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes Grenzen gesetzt, gleichzeitig steht der ruhende Verkehr im öffentlichen Straßenraum in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Nutzungsansprüchen an den öffentlichen Raum, vor allem von Fußgängern und Radfahrern, dem öffentlichen Verkehr aber auch von nicht verkehrlichen Nutzungen wie Grün-, Frei- oder Aufenthaltsflächen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist damit abgesehen von verkehrlichen Erfordernissen eine wichtige stadtplanerische Aufgabe.

Durch die räumliche Verteilung der Parkflächen, ihrer Zuordnung zu den städtebaulichen Einrichtungen, sowie durch deren Anzahl und bauliche Gestaltung können sowohl die stadtstrukturelle Entwicklung, wie auch die Verkehrsstärken in den umgebenden Straßenzügen und die Verkehrsmittelwahl (Modal-Split) beeinflusst werden. Grundsätzlich sollte die Planung des ruhenden Verkehrs deshalb Bestandteil der Gesamtverkehrsplanung sein, die wiederum in die Stadtentwicklungsplanung integriert sein muss.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Triagonal GmbH das Parkraumkonzept Klagenfurt auf fachlicher Basis in einer abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Abgaben- und Gebührenrecht, Vermessung und Geoinformation, Straßenbau und Verkehr, Klima und Umweltschutz und Stadtplanung erarbeitet.

Ziel des Parkraumkonzeptes für Klagenfurt war ein angemessener Interessensausgleich zwischen dem Angebot der Parkmöglichkeiten, der Bewirtschaftung dieses Angebotes und einer verbesserten Gesamtsituation für die Verkehrsarten im Umweltverbund, die städtebaulichen Nutzungen und die Ökologie. Dazu mussten auf fachlicher Ebene verbindliche Aussagen zum Angebot der Parkmöglichkeiten nach Lage und Größe und zur Bewirtschaftung dieses Angebotes inhaltlich erarbeitet werden, sowie eine Konsensbildung für die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Stakeholdern, Interessenvertretungen und den politischen Entscheidungsträgern erzielt werden.

In Abstimmung mit den Fachabteilungen wurde von der Triagonal GmbH eine Empfehlung für die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in Klagenfurt erarbeitet, welche im Rahmen eines auf die nächsten 10 bis 15 Jahre anberaumten Projektes anregt, die Parkraumbewirtschaftung in Klagenfurt generell neu zu denken, um bestehende Parkflächen besser auszulasten, neue gebührenpflichtige Zonen zu schaffen und dadurch den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu attraktivieren. Im November 2022 wurde vom Klagenfurter Stadtsenat hierfür ein Grundsatzbeschluss gefasst, Anfang 2023 erste Maßnahmen aus dem Parkraumkonzept umgesetzt.

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