Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Für UVP-pflichtige Vorhaben ist eine Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen erforderlich. Da der „Verkehrszustand“ kein Schutzgut im Sinne des UVP-Gesetzes ist, erfolgt die Umweltbeurteilung über die Folgewirkungen des Verkehrs (Lärm, Luft und Klima). Im Fachbeitrag Verkehr werden die Verkehrsstärken für den Ist-Zustand, en prognostizierten Ist-Zustand ohne Vorhaben sowie vorhabensbedingte Änderungen der Verkehrsstärken in Bau-, Betriebs-, Störfall- und Nachsorgephase beschrieben. Grundlage sind behördliche Zähldaten, Unfallstatistiken und gegebenenfalls eigene Erhebungen. Im Fachbeitrag Verkehr werden vor allem die Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufs und die Verkehrssicherheit bewertet. Bei erwarteten negativen Auswirkungen werden in Abstimmung mit dem Projektwerber Minderungsmaßnahmen entwickelt, deren Wirksamkeit quantifiziert und für die Gesamtbewertung des Vorhabens herangezogen.
Auftraggeber:
in den letzten Jahren (bzw. derzeit laufend) vertrauten namhafte Projekt-werber, wie die Austrian Power Grid (APG), die Linz Netz GmbH, die Netz OÖ GmbH, die Kärnten Netz GmbH, die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG), die Verbund Hydro Power GmbH oder die ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen mehrerer – vielfach vertraulich zu be-handelnder – Vorhaben auf die verkehrliche Expertise der Triagonal GmbH
Vorhaben die nach dem UVP-G 2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, benötigen eine Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens. Da der Verkehrszustand an und für sich kein Schutzgut im Sinne des UVP-Gesetzes darstellt, erfolgt die Beurteilung der Umweltverträglichkeit in erster Linie über die Folgewirkungen der veränderten und zusätzlichen Verkehrsstärken im Fachbeitrag Schall sowie im Fachbeitrag Luft und Klima, für welche von der Triagonal GmbH die jeweils fachspezifisch erforderlichen Datengrundlagen aufbereitet werden.
Im Rahmen des Fachbeitrages Verkehr erfolgt in Abstimmung mit dem Projektwerber und in der Regel im Austausch mit dem Amtssachverständigen und den nachgeschalteten Fachbeitragserstellern die Darstellung der Verkehrsstärken für den Ist-Zustand, den prognostizierten Ist-Zustand und die Beschreibung der möglichen vorhabensbedingten Änderungen der örtlichen Verkehrsverhältnisse während der Bau- und Betriebsphase, sowie bei eventuell zu erwartenden Störfällen bzw. für die Nachsorgephase.
Die Ausführungen zum Ist-Zustand betreffen die verkehrliche Ausgangssituation im Analysejahr, wobei hier in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen (Verkehrszähldaten der Städte, Bundesländer oder der ASFINAG, Unfallstatistik der Statistik Austria usw.) eventuell auch auf Datengrundlagen früherer Jahre zurückgegriffen werden muss oder ergänzend eigene Erhebungen durchzuführen sind. Als prognostizierter Ist-Zustand wird jener Zustand beschrieben, der sich zukünftig einstellen würde, ohne allerdings die Errichtung des Vorhabens zu berücksichtigen (z.B. unter Berücksichtigung evtl. anderer Ausbauvorhaben im Straßennetz usw.). Hierfür ist in enger Abstimmung mit dem Projektwerber durch die Triagonal GmbH eine Verkehrsprognose zu erstellen.
Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens durch die Triagonal GmbH erfolgt aufbauend auf der Vorhabensbeschreibung des Projektwerbers, in Abstimmung mit der technischen Planung und unter Zugrundelegung eines Konzeptes für die Bauphase. Je nach Art und Umfang des Vorhabens ist aus verkehrlicher Sicht entweder die Bauphase von maßgebender Bedeutung, da während der Bauphase mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen gerechnet werden muss und/oder es kommt durch Art und Umfang des Vorhaben teilweise zu projektinduzierten Fahrten bzw. maßgebenden Veränderung der Verkehrsstärken in der Betriebsphase, welche hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufes sowie für den Aspekt der Verkehrssicherheit zu beurteilen sind.
Sind aus verkehrlicher Sicht negative Auswirkungen durch Art und Umfang des Vorhabens zu erwarten, so werden von der Triagonal GmbH in Abstimmung mit dem Projektwerber Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen erarbeitet, wobei dies in enger Abstimmung mit jenen Fachgebieten, die die Folgewirkungen veränderter Verkehrszustände zu quantifizieren und zu bewerten haben, erfolgt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird quantifiziert und dient als Grundlage für die Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner Folgewirkungen.
